1. FC Köln - SC Freiburg | 1. Bundesliga | 2. Spieltag von Ticket-Vorverkaufsstart
Beginn der Veranstaltung
29Jul2025Di10:00
Ende der Veranstaltung
29Jul2025Di11:00
Ort der Veranstaltung
RheinEnergieSTADION
Der Mitgliederverkauf startet um 10 Uhr. Eintrittskarten sind im Ticketshop erhältlich. Die Begegnung ist auf zwei Karten pro Mitglied begrenzt.
Hinweis 20+ und U25:
Die Vorverkäufe 20+ und U25 starten entsprechend am Freitag, 25. beziehungsweise am Montag, 28. Juli 2025 um jeweils 10 Uhr.
Abonniere jetzt kostenlos die Veranstaltungen Ticket-Vorverkaufsstart als Terminserie
mit Deinem persönlichen Kalender. Das tolle daran: danach wird Dein Kalender automatisch mit allen Änderungen
und neuen Veranstaltungen aktualisiert!
Der Mitgliederverkauf startet um 10 Uhr. Eintrittskarten sind im Ticketshop https://www.ticket-onlineshop.com/ols/fckoeln/de/maenner erhältlich. KONTINGENTIERUNG…
Du kannst den Kalender auch als statische ics-Datei downloaden. ACHTUNG: Bei dieser Option erhältst du keine Aktualisierungen und musst die Datei regelmäßig herunterladen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Die Termine innerhalb des calfeeds ergänzen wir in der Regel und sofern vorhanden um weitere Services.
Dies sind z.B. ergänzende Informationen, Links (z.B. Ticketing, Wetten, Liveticker o.ä.) und zum Teil auch konkrete Werbeinhalte.
Wir versuchen, dir möglichst relevante Services anzubieten. Mit Bestätigung deiner Auswahl akzeptierst du die
Haftungsausschlussklausel
und bist damit einverstanden, gegebenenfalls Werbeinhalte innerhalb der abonnierten Kalendertermine zu empfangen.
Solltest du weitere Hilfe benötigen, besuche gern unseren
Support-Bereich!
Die Termindaten stammen von externen Datendienstleistern, sind redaktionelle Inhalte von calovo oder werden durch die jeweiligen
Account-Inhaber in das calovo.System eingegeben und den Abonnenten automatisch im persönlichen Kalender bereitgestellt.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Informationen können wir keine Haftung übernehmen.
Darüber hinaus haften wir nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen und für
Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer auch leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.